In vielen Fällen werden Innenräume (Wohnungen und Häuser/Nutzungsklasse 2) nach Wasserschäden, Überflutungsereignissen, Schimmelschäden, Feuchtesanierungen durch diverse „Fachfirmen“ saniert. Die Bewohner/Auftraggeber dieser Sanierungen müssen im Regelfall die Aussagen dieser Unternehmen zur Kenntnis nehmen, dass die Sanierung abgeschlossen ist, jedoch kein Instrumentarium der Qualitätskontrolle an Ihrer Seite steht.
Als einer von vielen einschlägigen „Nachschlagwerken“ steht der Schimmelleitfaden für Betroffene öffentlich zur Verfügung, bei der man Erfolgsparameter in Eigenregie nachlesen, jedoch nicht überprüfen kann. Um nachhaltigen gesunden Wohnraum nach Sanierungen sicherzustellen, ist nicht ein allgemeines Regelwerk relevant, sondern nur eine verlässliche gutachterliche Sanierungsabnahme vor Ort. Ziel ist die Überprüfung, ob einerseits vereinbarte Sanierungen erfolgreich durchgeführt wurden und in weitere Folge auch auf die nachhaltige Sanierung des Gebäudes Wert gelegt wurde.
Der Leistungsumfang einer derartigen gutachterlichen Prüfung ist die Sichtung der vereinbarten Sanierungsparameter und in Folge die Prüfung, ob dies auch entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen umgesetzt wurde. Dabei kommen sämtliche Prüfungsmethoden eines Schimmelgutachtens in Kombination mit bauforensischen Methoden zum Einsatz. Immer im Hinblick auf die vereinbarten Sanierungsparameter. Eine Verschriftlichung wird jedoch lediglich bei abweichenden Erfolgsparametern zwingend notwendig und die entsprechenden Kostensätze kommen zu tragen.